Marktübliche Miete

In der Vorbereitung von zukünftig geschlossenen Mietverhältnissen stellt die Bestimmung der Miethöhe einen wichtigen Baustein dar. Dabei fließen bei der Ermittlung der marktüblichen Miete in die Betrachtung neben charakteristischen Wohnmerkmalen auch Kriterien wie die Wohnfläche, Liegenschaftszinssatz und Nettokaltmiete ein.

Für die Ermittlung der marktüblichen Miete ist die Mietart (z.B. ortsübliche Vergleichsmiete, Marktmiete, tatsächliche gezahlte Miete) und die Nutzungsart (wohnliche oder gewerbliche Nutzung)  von Relevanz. Liegt ein Mietspiegel vor, können Ausgangsgrößen wie die ortsübliche Vergleichsmiete hieraus bestimmt werden.

Die Kosten für die Berechnung der marktüblichen Miete sind schwer in einem pauschalem Wert zu fassen, da jede Immobilie ein  Unikat darstellt. Folglich bestimmen sich die Kosten nach den erforderlichen Aufwänden, die zur Ermitllung der marktüblichen Miete Ihrer Immobilie erforderlich sind. Wir helfen Ihnen gerne bei der Bestimmung der marktüblichen Miete Ihrer Immobilie.

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