Wohnflächenermittlung
Die Wohnflächenverordnung regelt, welche Berechnungsmaßstäbe für Flächen Ihrer Immobilie anzuwenden sind. So sind auch für Terrassen, Balkone, Kellerräume, Garagen, Waschküchen und Heizungsräume Abschläge zwischen 0 bis 100% von der Grundfläche vorzunehmen. Für die fehlerhafte Berechnung ist der Vermieter oder der Verkäufer voll und ganz haftbar. Das Berufen auf Angaben im eigenen Kaufvertrag, die lediglich übernommen wurden, schützt Sie nicht vor Schadensersatzansprüchen des Käufers oder Mieters.
Unsere Flächenberechnungen sind transparent, vertragssicher und belastbar. Wir können Ihnen die Überprüfung sowie die Berechnung von Wohnflächen (nach Wohnflächenverordnung bzw. DIN 277), die Grundrisserstellung für Ihre Immobilie und die Erstellung von 2D und 3D-Visualisierungen anbieten. Sie bekommen somit rechtssichere Unterlagen, die Sie bei einer Vermietung oder einem Verkauf unterstützen.
Die Kosten für eine Wohnflächenermittlung sind schwer in einem pauschalem Wert zu fassen, da jede Immobilie ein Unikat darstellt. Folglich bestimmen sich die Kosten nach den erforderlichen Aufwänden, die zur Ermitllung der Wohnfläche Ihrer Immobilie erforderlich sind.
Über uns
LSH Immobilienbewertung – Die richtige Adresse für die Wertermittlung Ihrer Immobilie
Homburger Straße 3
66459 Kirkel-Altstadt
Mail info@lsh-immobilienbewertung.de
Tel +49 151 54802704
© 2022 LSH Immobilienbewertung Alle Rechte vorbehalten.